Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Sämtliche (Beratungs-)Leistungen werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und des individuellen Angebotes erbracht.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn in einem Angebot
nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn
diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen
sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

Angebot und Vertragsabschluss

Der Umfang der Beratungsleistungen richtet sich nach dem schriftlichen Angebot.

Angebote sind zwei Wochen gültig, soweit im Angebot nicht anders angegeben.

Mit der Annahme des Angebotes stimmt der Auftraggeber zu, dass die angebotenen Leistungen Empfehlungen beinhalten können, die Auftragnehmerin aber weder für deren Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar ist.

Der Vertrag kommt mit Annahme des übermittelten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt mit dem Einlangen der dem Angebot beiliegenden, vom Auftraggeber firmenmäßig unterfertigten Auftragsbestätigung bei der Auftragnehmerin.

Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die
erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung vorliegen oder bekannt werden.

Sofern die Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige (Büro-)Infrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle technischen und organisatorischen Bedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, welche aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder außerhalb ihrer Sphäre entstanden sind. Die Auftragnehmerin kann zudem allfällige Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Leistungserbringung

Die Auftragnehmerin schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten (Beratungs-)Leistungen, nicht aber einen bestimmten (wirtschaftlichen) Erfolg.

Die Leistungstermine und -fristen bestimmen sich nach dem Angebot.

Nutzungsrechte, Geistiges Eigentum, Vertraulichkeit und Datenschutz

Insofern nicht ausdrücklich anders im Angebot angeführt, in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Angebot, Präsentationen, Unterlagen, Analysen, etc.) sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber anerkennt die ausschließlichen Rechte der Auftragnehmerin an den Unterlagen, unabhängig eines vorliegenden urheberrechtlichen, markenrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Schutzes, an.

Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden, die im Angebot und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfass sind. Der Auftraggeber darf Unterlagen weder abändern noch Dritten bereitstellen, weitergeben oder veröffentlichen.

Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin für etwaige Verstöße gegen diese Bestimmungen schad- und klaglos.

Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber sind verpflichtet, alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind und nicht allgemein bekannt sind, geheim zu halten und diese Verpflichtung auf ihre etwaigen Beschäftigten und sonstige für sie tätige Dritte zu überbinden. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber verarbeiten Daten als eigenständige Verantwortliche iSd Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sind jeweils selbst zur Einhaltung aller datenschutzrechlticher Bestimmungen verpflichtet.

Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar ergibt sich aus dem Angebot. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung wird ein angemessenes Honorar geschuldet.

Sämtliche Leistungen werden, soweit im Angebot nichts gegenteiligen angeführt ist, zuzüglich jeweils gesetzlicher vorgesehener Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20% USt. in Rechnung gestellt.

Die Rechnungslegung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Nachhinein.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Allfällige Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis der Rechnung.

Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen und pauschale Betreibungskosten in gesetzlicher Höhe nach §§ 456, 458 UGB zu verlangen sowie und laufende Leistungen vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten.

Alle angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Verzug, Kündigung und Stornos

In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse wie Krankheit oder Unfall ist die Auftragnehmerin zu Terminverschiebungen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Ein daraus diesbezüglicher Schadenersatzanspruch des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

Dauerschuldverhältnisse können jeweils zum Monatsende mit einer Frist von zwei Kalendermonaten gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen, aufgrund von Gesetzesänderungen, der Rechtsprechung oder sonstiger Vorschriften oder sonstiger Umständen die eine Vertragsfortführung unzumutbar machen (bspw. Vertraulichkeitsverletzungen), bleiben hiervon unberührt.

Eine kostenfreie Absage bzw. kostenfreie Stornierung vereinbarter Leistungen ist bis zwei Monate vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Stornierung zwischen zwei Monaten und 14 Tagen vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Termin wird das gesamte vereinbarte Honorar (100 %) in Rechnung gestellt. 
Bereits entstandene Kosten und Auslagen sind in jedem Fall zu 100% zu ersetzen.

Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz

Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeder Art ist die Haftung ausgeschlossen.

Die Haftung der Auftragnehmerin ist zudem auf die summenmäßig Höhe der Auftragssumme des jeweiligen Kalenderjahres beschränkt.

Erfüllungsort und Reisekosten

Erfüllungsort ist Linz, Österreich.

Reisekosten mit dem PKW werden gemäß dem amtlichen Kilometergeld abgerechnet. Sonstige Reisekosten (öffentliche Verkehrsmittel etc.) werden gemäß Beleg verrechnet. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind für die Dauer der Anreise am Tag vor einer Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung gemäß Belegen zu ersetzen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

Schlussbestimmungen

Die Auftragnehemrin ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in ihre Referenzliste aufzunehmen d.h. Unternehmensname, Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und eine allgemeine Beschreibung über das Projekt Dritten gegenüber zu erwähnen oder aufzulisten. Der Auftraggeber erklärt sich in angemessenem Umfang bereit, nach vorheriger
Mitteilung über die Auftragnehmerin Auskünfte zu geben.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin auf Dritte zu übertragen.

Es wird österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen vereinbart.

Als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt.

Stand März 2026

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